Sie sind hier: Startseite | Gewaltarbeit, Forensik & Rückfallsprävention | Für Zuweiser/innen und Kooperationspartner/innen | Die Bausteine des soziotherapeutischen Programms

Bei Zuweisungen durch Institutionen ist die koordinierte fallbezogene Vernetzung der kooperierenden Institutionen und Einrichtungen im Bedarfsfall notwendig. Die Arbeit mit Selbstmeldern und insbesondere den von Institutionen zugewiesenen Personen verlangt ein verzahntes, auf die jeweiligen Behandlungserfordernisse abgestimmtes, in Modulen aufgebautes System, innerhalb dessen die Trainingsprogramme und psychotherapeutischen Interventionen stattfinden. Die Angebote im Einzelnen:

DAS CASEMANAGEMENT

Die Kontaktaufnahme, das Erstgespräch, die Klärung der (verpflichtenden) Rahmenbedingungen und die Fallführung obliegt dem Casemanager. Der Casemanager ist mit sozialarbeiterischen Aufgaben gegenüber dem Klienten, den kooperierenden (psychosozialen) Organisationen und Institutionen (Vereinbarungen, Informationsweitergabe, Monitoring) betraut. Bei verpflichtenden Rahmenbedingungen sorgt der Casemanager in proaktiver Weise für einen reibungslosen Durchlauf relevanter formaler und inhaltlicher Informationen und bildet mit seiner Tätigkeit eine Voraussetzung für das koordinierte Vorgehen aller mit einem Fall betrauten Organisationen und Institutionen.

DAS CLEARING

Eine zentrale Voraussetzung für eine auf den jeweiligen Klienten abgestimmte (psychosoziale) soziotherapeutische Versorgung ist ein differenziertes klinisch-psychologisches Clearing. Die im Clearing geleisteten Tätigkeiten tragen den psychologischen Anforderungen dieser heterogenen Klientengruppe Rechnung. Die Resultate dienen zur Erstellung eines auf die individuellen Behandlungserfordernisse abgestimmten Interventionsplans. Das Clearing besteht standardisiert aus einer Eingangsbegutachtung (Indikation, Kontraindikation, psychiatrischer und psychologischer Status, standardisierte Risikobeurteilung und Interventionsplan), einer bedarfsbezogenen Verlaufsbegutachtung und einer Abschlussbegutachtung, in der die Interventionen evaluiert werden.

DIE TRAININGSGRUPPEN UND DIE EINZELTHERAPIEN

Die Trainingsgruppen des Soziotherapeutischen Programms beinhalten psychoedukative und überwiegend verhaltensorientierte Elemente. Einzeltherapien können entweder stützend oder explorativ sein. Entsprechend der Clearingergebnisse absolvieren die Klienten die für sie entsprechenden Gruppenangebote und/oder Einzeltherapien.

1. Infokurs

Der Infokurs, der als offen strukturiertes Gruppentraining geführt wird, ist für alle im Soziotherapeutischen Programm befindlichen Klienten zu besuchen.

Er vermittelt innerhalb von acht Einheiten basale Informationen zu den spezifischen Rahmenbedingungen, dem Modus der Zusammenarbeit, den Hintergründen für die (verpflichtende) Teilnahme am Soziotherapeutischen Programm in der Männerberatung, den unterschiedlichen Aufgabenbereichen und der schriftlichen Vereinbarung zwischen Klienten und Männerberatung.

2. Grundkurs I

Dieser Kurs, der als offen strukturiertes Gruppentraining geführt wird, widmet sich über acht Einheiten dem Training der sozialen Kompetenz.

3. Grundkurs II

Der Grundkurs II, der als geschlossenes Gruppentraining durchgeführt wird, fokussiert in sechs Einheiten seinen Inhalt auf die Wirkebenen der Grundgefühle, deren Begünstigung für bestimmte Handlungstendenzen, den Zusammenhang mit Prozessen der Informationsverarbeitung und den abgeleiteten Mustern der Wahrnehmung.

4. Grundkurs III

Grundkurs III baut auf Grundkurs II auf, wird in 15 bis maximal 20 Einheiten als geschlossenes Gruppentraining geführt und beschäftigt sich intensiviert mit den Zusammenhängen von Gefühlen, Denken und Verhalten und erarbeitet anhand von Verhaltensanalysen und Rückfallsketten Einsichten über die Regelhaftigkeit eigenen Verhaltens.

5. Deliktgruppen

"Deliktgruppe Körperliche Gewalt"

Die konzeptionelle Basis der "Deliktgruppe Körperliche Gewalt" bildet das Change-Programm und das in Wien durchgeführte Anti-Gewalt-Training (Männerberatung Wien/Interventionsstelle Wien). Das Training dauert mindestens 32 Wochen und wird als offene, strukturierte Gruppe geführt. Die Inhalte sind in folgende Teilbereiche gegliedert:

  • Arbeit an der Verantwortungsübernahme für die Gewalt
  • Anger-Management
  • Männliche Sozialisation und ihre Folgen
  • Verbesserung der sozialen Kompetenz
  • Alkohol und Gewalt
  • Herkunftsfamilie
  • Kinder und Gewalt
  • Konfliktmanagement
  • Sexualität und Gewalt
  • Verhalten in Trennungssituationen
  • Rückfallsprävention

"Deliktgruppe Sexualisierte Gewalt"

Die "Deliktgruppe Sexualisierte Gewalt" wird auf der Basis des Sex Offender Treatment Programms (SOTP) in adaptierter Form in das Soziotherapeutische Programm implementiert werden (2008 und Folgejahre).

6. Zusätzliche thematische Module in Trainingsgruppen (2008 und Folgejahre)

Alkohol-Prävention

Emotionale Kompetenz

7. Psychotherapie im Einzelsetting

Explorative Einzeltherapie

Explorative Einzeltherapie ist für jene Klienten vorgesehen, die eine intensive und längerfristige Beziehungsarbeit im Sinne der Rückfallvermeidung erfordern. Methodisch stehen in der explorativen Einzeltherapie die Übertragung und die Gegenübertragung im Fokus der Therapie. Ziel dieser Herangehensweise ist es, nicht vereinbare Affektzustände und Beziehungspositionen zu benennen, zusammenzuführen und zu integrieren.

Supportive Einzeltherapie

Supportive Einzeltherapie ist für jene Klienten indiziert, deren psychischer Status die Effektivität anderer Module drastisch reduziert oder deren Behandlungserfordernisse (z. B. Krisen, erhöhte Rückfallsgefährdung, spezifische psychische Zustandsbilder, gänzlich fehlende Motivation) vorrangig in einer zwischenzeitlichen Unterstützung bestehen.

8. Angehörigengespräche

Bei Bedarf werden in jeder Phase des Soziotherapeutischen Programms Angehörigen begleitende Gespräche, die psychotherapeutische Elemente beinhalten können, angeboten. Von sich aus nimmt das Zentrum für Gewaltarbeit und Rückfallsprävention der Männerberatung bei Vorliegen bestimmter Notwendigkeiten und in Absprache mit der betreuten Person durch den Casemanager Kontakt zu Angehörigen auf. Solche Erfordernisse können u. a. entscheidende Veränderungen der Lebenssituation des Klienten oder massive intrafamiliäre Abwehr gegen die sexualisierten und/oder gewalttätigen Verhaltensweisen des Klienten sein.

9. Nachbetreuung

Nachbetreuung kann im Bedarfsfall die geeignete Verfahrensweise sein, um die in dem gesamten Soziotherapeutischen Programm erarbeiteten mehrmodalen Entwicklungsfortschritte abzusichern. Auch besteht im Rahmen der Nachbetreuung für Klienten in akuten Krisensituationen und nach Abschluss des Soziotherapeutischen Programms die Möglichkeit, Betreuungs-, Beratungs-, Trainings- bzw. Therapieeinheiten zur Bewältigung von Krisensituationen in Anspruch zu nehmen. Die Aufgaben der Nachbetreuung werden zunächst vom während des gesamten Interventionsverlaufs zuständigen Casemanagers übernommen.